Lemoncat GmbH*
Charlottenstraße 4
10969 Berlin
Deutschland
vertreten durch ihren Geschäftsführer Adrian Frenzel
Kontakt: request.germany@ohmylunch.com
*Im folgenden “Oh My Lunch”
Oh My Lunch betreibt die Online-Plattform www.OhMyLunch.com (im Folgenden „Plattform“), über die Kunden bzw. Unternehmen i. S. d. § 14 BGB (im Folgenden „Kunden“) Catering-Angebote, d.h. Essens- und Getränkelieferungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen (im Folgenden „Catering Leistungen“ und/oder „Catering Produkte“), bestellen können. Dabei bietet Oh My Lunch unter anderem Catering Leistungen und Catering Produkte für Meetings (z.B. Workshops, Meetings und Frühstück), Firmenpartys (z.B. Summer BBQ, Special Events und Happy Hour) und private Veranstaltungen an (im Folgenden „Events“). Weiterhin haben die Kunden die Möglichkeit, sich von sog. Catering Consultants von Oh My Lunch beraten und individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Catering Leistungen zusammenstellen zu lassen.
(1) Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellsten Fassung für alle zwischen Oh My Lunch und den Kunden abgeschlossenen Verträge hinsichtlich der über die Plattform angebotenen Cateringleistungen und Catering Produkte, unabhängig davon, ob diese Verträge über die Plattform oder eine andere Website, über eine App von einem mobilen Endgerät, per E-Mail, Fax, Post, telefonisch oder in sonstiger Weise abgeschlossen werden.
(2) Entgegenstehende, abweichende oder zusätzlich AGB der Kunden finden keine Anwendung bzw. werden nicht wirksamer Bestandteil der zwischen Oh My Lunch und den Kunden abgeschlossenen Verträge, es sei denn, Oh My Lunch hat deren Geltung zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
(3) Oh My Lunch behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Kunden per E-Mail zwei Wochen vor dem Inkrafttreten der Änderungen zugesandt. Widerspricht der Kunde der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Änderungsmitteilung, so gilt dies als Zustimmung zu den geänderten AGB. Der Kunde wird von Oh My Lunch auf die Bedeutung der zweiwöchigen Frist in der E-Mail hingewiesen, mit welcher die Änderungsmitteilung erfolgt.
(4) Zur Erfüllung der unter §1 dieser AGB beschriebenen Cateringleistungen hat Oh My Lunch Verträge mit Drittanbietern (im Folgenden „Caterer“) abgeschlossen, die ihre Cateringleistungen und Catering Produkte auf der von Oh My Lunch betriebenen Plattform präsentieren und anbieten. Für die Verträge zwischen Oh My Lunch und den Caterern gelten gesonderte AGB (d.h. diese AGB finden auf das Verhältnis zwischen Oh My Lunch und den Caterern keine Anwendung).
(5) Oh My Lunch und die Lindentor 226. VV GmbH, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin, Germany, gehören einer gemeinsamen Unternehmensgruppe an. Im Rahmen der Erbringung von Leistungen nach diesen AGB arbeitet Oh My Lunch daher auch mit der Lindentor 226. VV GmbH zusammen. Einzelne Leistungen oder Aufgaben können dabei auch über die Lindentor 226. VV GmbH direkt erbracht bzw. erfüllt werden.
(1) Über die Webseite von Oh My Lunch können Kunden direkt buchbare Catering Leistungen (oder „Menüs“) selektieren, oder ein individuelles Angebot über Catering Leistungen anfragen.
(2) Der Kunde schließt mit Oh My Lunch einen verbindlichen Vertrag ab, indem er auf der Plattform hinsichtlich der von ihm zuvor ausgewählten und während des Bestellvorgangs zusammengefasst dargestellten Catering Leistungen den Button „zahlungspflichtig bestellen“ betätigt, oder indem er ein individuelles Angebot per E-Mail oder telefonisch gemäß den jeweils vorgesehenen Bedingungen akzeptiert.
(1) Kunden, die den Service von Oh My Lunch nutzen:
- müssen in der Lage sein, Bestellungen an der in der Bestellung angegebenen Adresse entgegenzunehmen.
- dürfen unter keinen Umständen ohne schriftliche Genehmigung von Oh My Lunch über die Website angebotene Catering Leistungen sublizenzieren, weiterverkaufen oder kostenpflichtig Dritten überlassen bzw. zur Verfügung stellen.
- dürfen sich nur für ein Unternehmen registrieren, zu deren Vertretung sie für eine solche Bestellung berechtigt sind
- müssen die Richtigkeit der im Rahmen der Profilerstellung bzw. von Bestellungen angegebenen Daten sicherstellen
- müssen ihr Profil, im Fall von Änderungen der gespeicherten Daten umgehend aktualisieren
- müssen ihre Login-Daten geheim halten und Oh My Lunch umgehend informieren, sobald der Verdacht bezüglich eines Verlusts oder Diebstahls der Login-Daten besteht.
(1) Für eine Bestellung müssen Kunden ein Kundenprofil anlegen. Ein Kundenprofil kann sowohl während des Bestellvorgangs, als auch unabhängig davon erstellt werden. Ein Antrag auf Erstellung eines Kundenprofils erfolgt auf der Website, indem das Anmeldeformular entweder während des Bestellvorgangs oder unabhängig davon vollständig ausgefüllt und abgesendet wird.
(2) Die Genehmigung der Registrierung steht im freien Ermessen von Oh My Lunch. Genehmigt Oh My Lunch eine Registrierung, wird ein entsprechendes Kundenprofil erstellt.
(3) Oh My Lunch behält es sich vor, den Zugang des Kunden zum Kundenprofil auf der Website in eigenem Ermessen zu beschränken.
(1) Oh My Lunch/Caterer erbringen gegenüber den Kunden die in § 1 dieser AGB beschriebenen Beratungsleistungen hinsichtlich der Auswahl der Speisen und der Zusammenstellung von Menüs. Die von Oh My Lunch/Caterern geschuldete Leistung richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Plattform sowie gegebenenfalls nach gesondert mindestens in Textform vereinbarten Kundenwünschen. Oh My Lunch präsentiert die Catering Leistungen, insbesondere Gerichte, seiner Partner Caterer auf der Website und bearbeitet Bestellungen von Kunden als Wiederverkäufer dieser Partner Caterer. Die Gerichte werden von den Partner Caterern, mit denen Oh My Lunch einen eigenen Vertrag eingeht, zubereitet und unmittelbar durch den Partner Caterer für Oh My Lunch an den Kunden geliefert. Der Vertrag bezüglich dieser Bestellungen gilt nur zwischen dem Kunden und Oh My Lunch, der Partner Caterer ist nicht Partei dieses Vertrages und daher auch nicht Vertragspartner des Kunden.
(2) Oh My Lunch/Caterer fertigen die Catering Produkte nach Maßgabe des §6 Abs.1 dieser AGB für die Kunden an bzw. bereiten diese vor, wenn und soweit es sich dabei nicht um lagerfähige, vorverpackte oder abgefüllte Produkte von Drittanbietern handelt, die keiner gesonderten Anfertigung/Vorbereitung bedürfen. Die Zutaten für die nach §6 Abs. 1 diesen AGB geschuldeten Cateringleistungen werden für den jeweiligen Auftrag von Oh My Lunch/Caterern beschafft, wenn und soweit diese nicht bereits bei Oh My Lunch/Caterern vorrätig sind.
(3) Wenn und soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, handelt es sich bei allen nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen um sog. Holschulden, bei denen der Leistungsort am jeweiligen Geschäftssitz von Oh My Lunch/Caterern liegt.
(4) Soweit aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zumindest in Textform ein anderer Erfüllungsort bestimmt wurde, erfolgt die Leistungserbringung/Lieferung an dem vom Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs angegebenen Ort. Eine nachträgliche Änderung des Lieferortes ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Oh My Lunch/Caterer in Textform möglich.
(5) Bei den von Oh My Lunch/Caterern in Aussicht gestellten Terminen für die Erbringung der Cateringleistungen handelt es sich – soweit nicht ausdrücklich und schriftlich feste Termine mit dem Kunden vereinbart wurden – um bloße Richtwerte, für deren Einhaltung Oh My Lunch/Caterer weder eine Garantie übernehmen noch bei deren Überschreitung Gewährleistungsrechte auslöst oder eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung begründet werden.
(6) Wenn und soweit dies mit dem jeweiligen Kunden zuvor schriftlich vereinbart wurde, erbringen Oh My Lunch/Caterer weitere Serviceleistungen zur Durchführung und Umsetzung des vom Kunden geplanten Events i.S.d. §1 dieser AGB. Entsprechende Serviceleistungen können unter anderem das Bereitstellen von Servicekräften/-personal, die Überlassung und Zurverfügungstellung von Catering-Systemen und -Gegenständen, wie z.B. Geschirr, Besteck, Behältern zum Warmhalten von Speisen bzw. „Chafing Dishes“, GN-Behältern, Service Bestecken, Servietten, individuellen Dekorationen und Blumen-Arrangements, Tischen, Stühlen, etc. (im Folgenden „Equipment“) beinhalten.
(7) Oh My Lunch/Caterer können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten gem. §6 dieser AGB dritter natürlicher und juristischer Personen bedienen. Eine Verpflichtung zur persönlichen Leistungserbringung durch Oh My Lunch/Caterer besteht nicht.
(1) Die Kunden verpflichten sich dazu, Oh My Lunch/Caterer bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bzw. bei der Erbringung der Cateringleistungen zu unterstützen. Insoweit haben die Kunden Oh My Lunch/Caterern insbesondere, aber nicht abschließend, in Fällen der Erbringung der Cateringleistungen an einem vom Kunden bestimmten Ort, während des gesamten Leistungszeitraums Oh My Lunch/Caterern Zugang zum Leistungsort zu verschaffen, Oh My Lunch/Caterer beim Auf- und Abbau des Equipments zu helfen etc.
(2) Die Kunden verpflichten sich, die Catering Produkte unverzüglich nach Übergabe durch Oh My Lunch/Caterer zu untersuchen, und soweit sich dabei Mängel zeigen, diese gegenüber Oh My Lunch schriftlich anzuzeigen. Die Abnahme erfolgt nach Maßgabe des §377 HGB.
(3) Kunden dürfen die Abnahme gelieferter Catering Produkte nicht gegen Treu und Glauben verweigern.
(4) Die Kunden verpflichten sich, die bestellten Catering Produkte und Cateringleistungen spätestens innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist zu bezahlen.
(5) Die Kunden verpflichten sich, alle zur Durchführung/Erbringung der Cateringleistungen und Catering Produkte gegebenenfalls erforderlichen privatrechtlichen oder behördlichen Genehmigungen und Konzessionen (wie z.B. Zoll etc.) einzuholen und die dabei anfallenden Gebühren zu entrichten.
(6) Ein Versand erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Kunden. Die Versandkosten werden dem Kunden vor Abgabe der Bestellung auf der Übersichtsseite angezeigt und müssen bestätigt werden.
(1) Das den Kunden von Oh My Lunch/Caterern überlassene Equipment verbleibt vollständig im Eigentum von Oh My Lunch/Caterern. Die Überlassung des Equipments erfolgt im Wege der Miete/Leihe.
(2) Vorbehaltlich der Vereinbarung über eine Rückgabepflicht des Equipments durch den Kunden am Sitz vonOh My Lunch/Caterer (bzw. einem anderen Ort, je nach Vereinbarung), holt Oh My Lunch/Caterer das Equipment innerhalb einer angemessenen Frist nach Abschluss des Leistungszeitraums beim Kunden ab.
(3) Die Kunden haben das Equipment stets schonend und pfleglich sowie mit der gebotenen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln, wobei sie in Fällen von Beschädigungen, Zerstörungen oder Verlust, den daraus resultierenden Wiederbeschaffungs- bzw., soweit möglich, Instandsetzungswert des Equipments zu ersetzen haben (dies ist der Preis, den Oh My Lunch/Caterer für eine entsprechende Ersatzbeschaffung oder Reparatur aufbringen muss).
(4) Oh My Lunch ist dazu berechtigt, für das an den Kunden überlassene Equipment eine angemessene Kaution zu verlangen. Bis zur vollständigen Bezahlung der Kaution steht Oh My Lunch/Caterer ein Zurückbehaltungsrecht an dem Equipment zu.
(1) Oh My Lunch bietet Kunden die Möglichkeit, Catering Leistungen und Produkte über Laufzeitmodelle in regelmäßigen Zeitabständen zu beziehen (sog. “ Meal Plans“, im Folgenden “ Meal plans“). Bei Meal Plan Verträgen können Kunden, vorbehaltlich der jeweils vorgesehenen Mindestlaufzeiten, die Vertragsdauer und die Frequenz der Belieferung (z. B. jeden Tag, oder 1 Mal in der Woche/im Monat) festlegen. Soweit nicht anders vorgesehen, beträgt die Mindestlaufzeit für Meal Plan Verträge 6 Monate. Für Sonderaktionen oder Preisnachlässe können längere Mindestlaufzeiten vorgesehen sein.
(2) Meal Plan Verträge sind befristet. Eine Kündigung vor Ablauf der festgelegten Laufzeit ist zulässig bei Wegzug des Kunden in ein von Oh My Lunch nicht bzw. nicht zu denselben Bedingungen belieferbares Gebiet.
(3) Sofern nicht anders angegeben verlängern sich Oh My Lunch Meal Plan Verträge automatisch zu gleichbleibenden Bedingungen um eine weitere gleich lange Laufzeit (im Folgenden „Verlängerung“). Kunden oder Oh My Lunch können die automatische Verlängerung durch Kündigung des Vertrages innerhalb einer Frist von 1 Monat zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit verhindern. Entsprechendes gilt für Verlängerungen, die der ersten folgen.
(4) Der Preis für die gesamte Vertragslaufzeit ist bei Vertragsschluss fällig und ist in monatlichen Raten über die gesamte Vertragslaufzeit jeweils im Voraus zahlbar. Kommt der Kunde mit einer Rate in Verzug, ist Oh My Lunch berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Der gesamte vertraglich geschuldete Preis ist dann sofort zahlbar, ohne dass Oh My Lunch zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen verpflichtet ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, vertragsgemäß erbrachte Oh My Lunch Meal Plan Leistungen an dem vereinbarten Ort und Zeitpunkt anzunehmen. Tut er dies nicht, gerät er in Annahmeverzug. Es gelten insofern §§373 ff. HGB.
(1) Oh My Lunch hat das Recht in bestimmten Fällen den vom Kunden gebuchten Caterer eigenhändig auszutauschen, sollte dieser auf Grund von besonderen Umständen die Leistung nicht im vollen Rahmen erbringen können. Die Lieferung wird dann in gleicher Qualität und Wert von einem alternativen Caterer durchgeführt.
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, sowohl über Oh My Lunch als auch persönlich bei Übergabe bzw. Lieferung der Leistung sämtliche Angaben zum betroffenen Caterer, inklusive der Angaben zu Ansprechpartner, Vertretungsberechtigten und Kontaktmöglichkeiten zu erfahren.
(2) Oh My Lunch übernimmt dabei die Organisation und Abwicklung der Bestellungen, ist jedoch nicht an der Vorbereitung und Erbringung der tatsächlichen Cateringleistung beteiligt. Alle Ansprüche in Verbindung mit vom Caterer zu erbringenden Cateringleistungen und -produkten bzw. diesen treffenden Kennzeichnungspflichten hat der Kunde ausschließlich dem jeweiligen Caterer gegenüber geltend zu machen. Oh My Lunch wird den Kunden dabei nach besten Kräften unterstützen.
(3) Oh My Lunch haftet gegenüber den Kunden auf Schadensersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten von Oh My Lunch. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten von Oh My Lunch hat der Kunde nachzuweisen.
(4) Beim Vorliegen eines geringeren Verschuldungsgrades als grober Fahrlässigkeit haftet Oh My Lunch den Kunden jeweils nur für Schäden aufgrund einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (hierbei handelt es sich um solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf [sog. „Kardinalpflichten“]). In diesen Fällen ist eine Haftung von Oh My Lunch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
(5) Soweit eine Haftung von Oh My Lunch ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies gleichermaßen für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, Organe, Angestellte und Vertreter von Oh My Lunch.
Die Haftung von Oh My Lunch für vorsätzliches Handeln seiner Erfüllungsgehilfen ist in jedem Fall gem. § 278 BGB ausgeschlossen.
(6) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, Oh My Lunch von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die Dritte – einschließlich der Caterer – aus vom Kunden verursachten Gründen in Verbindung mit diesem Vertrag gegen Oh My Lunch geltend machen sollten und Oh My Lunch sämtliche für die Abwehr solcher Ansprüche entstehenden Kosten und Schäden zu ersetzen (z. B. Anwaltskosten).
(1) Preise für die über Oh My Lunch buchbaren Leistungen bestehen aus einem Grundpreis und einer Servicegebühr i. H. v. 0 – 20% des Bestellbetrags. Sofern nicht anders angegebene, verstehen sich alle Preise bzw. Preisangaben zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer und gegebenenfalls anfallender öffentlicher Abgaben.
Eine Servicegebühr entfällt nach Vereinbarung, zum Beispiel bei öffentlichen Ausschreibungen.
(2) Die genauen Preise der einzelnen Catering Leistungen und Catering Produkte und die Höhe der konkret anfallenden Servicegebühr können dem online Angebot auf www.Oh My Lunch.com entnommen werden oder ergeben sich – insbesondere bei individuell zusammengestellten/vereinbarten Catering Leistungen und Catering Produkten – aus dem jeweiligen Vertrag zwischen Oh My Lunch und dem Kunden (bzw. aus dessen Anlage).
(3) Die Preise gelten für den Leistungs- und Lieferungsumfang, wie in der jeweiligen Auftragsbestätigung beschriebenen.
(4) Darüber hinausgehende Sonder- und Mehrleistungen sind vom Kunden gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere – aber nicht abschließend –, wenn der Kunde nach Beendigung des Bestellvorgangs zusätzliche Cateringleistungen und Catering Produkte wünscht oder von keiner der Parteien zu vertretende Umstände (z.B. höhere Gewalt), sowie Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden zu einem Mehraufwand auf Seiten von Oh My Lunch/Caterer führen (wie z.B. eine Verzögerung des Beginns/Endes der Cateringleistungen aufgrund eines vom Kunden zu verantwortenden Umstandes, unrichtige Angaben im Rahmen des Bestellvorgangs etc.). Sonder- und Mehrleistungen sind über das dafür vorgesehene Formular „Nachbestellung“ zu vereinbaren. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Sonder- und Mehrleistungen.
(5) Falls Oh My Lunch nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden sollten, die dazu geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern, so ist Oh My Lunch dazu berechtigt, die vertraglich geschuldeten Cateringleistungen/Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen/durchzuführen. Die Höhe der Vorauszahlung/Sicherheitsleistung hängt unter anderem vom Produkt, Auftragsvolumen (bzw. der Losgröße) etc. ab.
(1) Nach erfolgter Bestellung sind Änderungswünsche des Kunden nur nach vorheriger Abstimmung mit Oh My Lunch/Caterern möglich.
(2) Geringfügige Änderungswünsche hat der Kunde gegenüber Oh My Lunch & Caterern mindestens 48 Stunden vor Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung durch Oh My Lunch mitzuteilen. Als geringfügige Änderungen gegenüber der ursprünglich bestellten Catering Leistungen und Catering Produkte sind Abweichungen bei der angegebenen Personenzahl, des Umfangs der Speisen/Getränke etc. in Höhe von +/- 5 % vom ursprünglich beauftragten Volumen anzusehen. Es besteht jedoch kein Anspruch des Kunden auf Durchsetzung geringfügiger Änderungswünsche.
(3) Nach erfolgter Bestellung sind Stornierungen des der Bestellung durch den Kunden nur innerhalb der folgenden nach Höhe des Bestellwerts (ausschließlich Servicegebühr) gestaffelten Fristen vor dem jeweiligen Event Termin kostenlos möglich:
bis 1.000 € inkl. MwSt - bis 48 Stunden vor dem Event
bis 2.000 € inkl. MwSt - bis 5 Tage vor dem Event
bis 10.000 € inkl. MwSt - bis 3 Wochen vor dem Event
über 10.000€ inkl. MwSt – bis 8 Wochen vor dem Event oder nach individueller Vereinbarung
Werden mehrere zeitlich aufeinanderfolgende, zusammenhängende Bestellungen für denselben Anlass aufgegeben, so ergibt sich der für Stornierungen maßgebliche Bestellwert aus der Gesamtsumme aller Bestellungen.
(4) Die Servicegebühr wird in keinem Fall erstattet. Bei der Stornierung von Bestellungen über mehr als 3.000 Euro wird ein Betrag bis zu 30% des Bestellwertes nicht ausgezahlt, sondern mit der nächsten Bestellung, die innerhalb der darauffolgenden 12 Monate aufgegeben wird, verrechnet.
(5) Nach Ablauf der genannten Fristen sind Änderungen und Stornierungen – wenn überhaupt – nur nach Maßgabe gesonderter Vereinbarung mit dem Kunden möglich.
(6) Die vorgenannten Stornierungsbedingungen finden keine Anwendung auf Meal Plan Leistungen nach Maßgabe des vorstehenden §9.
(1) Der vereinbarte Gesamtpreis wird zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig. Verändert sich der Umfang der Bestellung (zum Beispiel durch mehr zu bewirtende Personen, durch eine verbrauchsabhängige Vereinbarung o.ä.), kann dies dazu führen, dass die Rechnungssumme seitens Oh My Lunch angepasst wird. Eine Benachrichtigung erfolgt seitens Oh My Lunch. Sofern nicht widersprochen wird, gilt der neue Preis als angenommen. Ist als Zahlungsmethode eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, dann gilt das Zahlungsziel auf der Rechnung, wobei Rechnungsstellung erst nach dem Event erfolgt.
(2) Oh My Lunch kann bereits bei Vertragsschluss eine vom jeweiligen Auftragsvolumen/Gesamtpreis abhängige Vorschusszahlung verlangen. Die Höhe der Vorschusszahlung hängt unter anderem von Produkt, Auftragsvolumen (bzw. der Losgröße) etc. ab. Bei Bestellungen über 3.000 Euro verlangt Oh My Lunch eine Vorschusszahlung in Höhe von 100%. Bei Cateringleistungen, die direkt über die Website verbindlich gebucht werden können, ist der Preis stets im Voraus zu zahlen.
(3) Kunden stehen die im Rahmen des Bestellvorgangs auf der Plattform angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Bezahlung zur Verfügung, wobei Oh My Lunch es sich ausdrücklich vorbehält, die vom Kunden gewählte Zahlungsmethode im Einzelfall abzulehnen. Die Abwicklung der Kreditkartenzahlungen erfolgt durch unseren Partner Stripe Payment Europe Ltd., The One Building, 1 Grand Canal Street Lower, Dublin 2, Ireland. Zur Prävention und Aufdeckung von Betrugsfällen übermitteln wir Ihre IP- Adresse an unseren Partner Stripe Payment Europe Ltd., The One Building, 1 Grand Canal Street Lower, Dublin 2, Ireland.. Ihre IP- Adresse wird dabei von der Stripe Payment Europe Ltd. gespeichert. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über die Kontaktdaten im Impressum widerrufen. Im Falle der Barzahlung, sofern als Zahlungsart seitens Oh My Lunch für die jeweilige Bestellung angeboten des Kunden an den Partner-Caterer bei Lieferung, ist der Partner-Caterer seitens Oh My Lunch ermächtigt die Zahlung für Oh My Lunch entgegenzunehmen.
(4) Befindet sich der Kunde nach den oben genannten Regelungen in Zahlungsverzug, kann Oh My Lunch nach Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist – in der Regel von vierzehn (14) Tagen – vom Vertrag über Catering Leistungen zurücktreten.
(5) Während des Zahlungsverzugs ist Oh My Lunch berechtigt Verzugszinsen nach den gesetzlichen Regelungen zu verlangen. Den Nachweis eines höheren Schadens behält sich Oh My Lunch vor.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur mit von Oh My Lunch unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(1) Gerichte können aus dem Angebot auf der Website gewählt werden. Alle Bilder auf der Website sind beispielhaft und dienen nur der Veranschaulichung.
(2) Gerichte können Allergene oder Zusatzstoffe enthalten. Diese können auf der Website angegeben werden. Für genaue Informationen zu Allergenen, Zusatzstoffen oder weiteren Lebensmittelhinweisen kontaktieren Sie jedoch bitte direkt den jeweiligen Partner Caterer Ihrer Bestellung. Im Falle von Unklarheiten stellt Ihnen der Oh My Lunch Kundenservice auf Anfrage die unmittelbaren Kontaktinformationen des Partner Caterers zur Verfügung. Im Falle von bestehenden Rechtsunsicherheiten empfehlen wir von einer Bestellung vorerst abzusehen.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB sowie einzelne Bestimmungen der auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge (oder künftig in diese aufgenommene Bestimmungen) ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Ergänzungen und Änderungen der vorliegenden AGB sowie der auf Grundlage der vorliegenden AGB abgeschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für die Änderung und Aufhebung der vorangehenden Schriftformklausel.
(3) Die vorliegenden AGB sowie die auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus diesen AGB sowie aus den auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträgen resultieren, ist Berlin.
(1) Oh My Lunch erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website abrufbaren Datenschutzerklärung.
(2) Der Kunde erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person bei Oh My Lunch gespeicherten Daten.